Billag
Die Billag AG ist die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Sobald du neu in deine Wohnung eingezogen bist, musst du dich bei bei der Billag anmelden. Machst du dies nicht, musst du bei Stichkontrollen mit einer hohen Busse rechnen. Weitere Infos unter Billag.ch.
Mietzinsdepot
Der Vermieter wird von dir vor deinem Einzug ein Mietzinsdepot verlangen. Dies macht er für den Fall von Beschädigungen des Mietobjekts oder für nicht bezahlte Mietzinsen. Das Depot darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Ein Konto für dein Mietzinsdepot kannst du bei deiner Kantonalbank eröffnen.
Nebenkosten
In den Nebenkosten verrechnet dir der Vermieter die Ausgaben, welche mit dem Gebrauch des Mietobjekts anfallen. Sie belaufen sich je nach Wohnung auf ca. CHF 100.- bis CHF 200.- pro Monat. Wie er die Nebenkosten in Rechnung stellen will, darin ist der Vermieter frei. Er kann sie separat verrechnen - als Akontozahlung oder Pauschale - oder in den Mietzins integrieren (weiterführende Erläuterungen auf Hausinfo.ch).
Zu den Nebenkosten gehören u.a.:
- die Heizungs- und Warmwasserkosten (inklusive Reinigung der Heizungsanlagen, Wartung und Verwaltungsarbeit)
- die Beleuchtung der allgemeinen Räume
- die Betriebs- und Servicekosten an Lift oder Waschmaschine
- der TV-/Radio-Kabelanschluss (damit sind nicht Billagkosten gemeint!)
- der Gartenunterhalt
- der Hauswart
- die Abwasser- und Kehrichtgebühr
Anmerkung: Achte darauf, dass die einzelnen Kostenpunkte im Mietvertrag ausführlich aufgelistet sind. Ansonsten gibt es Ende Jahr eine hohe Rechnung.













